Immobilienmakler

Der Immobilienmakler und die Kosten

Wann immer es um einen Immobilienmakler geht, so stellt sich damit auch die Frage nach den Kosten. Gerade bis vor wenigen Jahren, muss man sich hier als Eigentümer einer Immobilie um die Kosten keine Gedanken machen. Wollte man seine Immobilie über einen Makler vermieten, so mussten die anfallenden Kosten vom Mieter getragen werden. Und ging es um den Verkauf einer Immobilie, so mussten die Kosten ausschließlich vom Käufer getragen werden. Doch gerade durch den Gesetzgeber gab es hier grundlegende Veränderungen, wie man nachfolgend in diesem Artikel erfahren kann.

Die Vermietung und der Immobilienmakler

Die Bewerbung einer Immobilie auf den bekannten Immobilienportalen, die Durchführung von Besichtigungen, das Anfertigen von Mietverträgen, die Unterstützung von einem Immobilienmakler kann sehr vielfältig sein. Doch gerade wenn man als Eigentümer einen Makler mit der Vermietung der Immobilie beauftragt, so muss man die hier anfallenden Kosten selbst tragen. Eine Übernahme der Kosten durch den Mieter erfolgt nicht und hier gibt es auch keine Möglichkeit, wie man diese Kosten zum Beispiel umlegen kann. Jede Verstöße dagegen, können auch zu hohen Geldbußen führen. Die Höhe der Kosten die für einen Immobilienmakler im Fall einer Vermietung anfallen, orientieren sich an der Kaltmiete. Je nach Objekt sind es in der Regel zwischen zwei bis drei Kaltmieten die als Gebühren für die Leistungen erhoben werden.

Der Verkauf einer Immobilie

Etwas anders ist die Rechtslage hinsichtlich den Kosten für einen Immobilienmakler beim Verkauf einer Immobilie. Wird hier von einem Eigentümer ein Makler mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, so muss der Käufer die Kosten nicht mehr voll tragen. Vielmehr erfolgt hier eine Aufteilung der Kosten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Beide Seiten müssen hier jeweils die Hälfte der anfallenden Kosten tragen. Zur Kostenhöhe selbst, so orientiert sich diese am Kaufpreis der Immobilie. Hier wird in der Regel eine prozentuale Beteiligung erhoben, diese bewegt sich um die zwei bis drei Prozent. Eine Umgehung der Kostenverteilung ist auch hier nicht möglich. Wobei es von dieser Regelung eine Ausnahme gibt. Und diese Ausnahme betrifft den Falll, wo der Immobilienmakler nicht nur den Verkäufer beauftragt wurde, sondern vom Käufer. Hat ein Käufer den Immobilienmakler beauftragt, so muss dieser die anfallenden Gebühren ausschließlich selbst bezahlen. Eine Beteiligung vom Verkäufer gibt es in einem solchen Fall nicht. Letztlich gibt es, egal ob es um eine Vermietung oder um einen Verkauf geht, nur dann eine Umgehung von den Kosten, wenn man auf die Dienste von einem Immobilienmakler verzichtet.

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